76, Z. 103 ff.; pag. 626, Z. 13 ff.). Zwei mal sei er vom Beschuldigten aus dem Musikunterricht geholt worden (pag. 76, Z. 109; pag. 626, Z. 16 ff. – dies korreliert denn auch mit den objektiven Beweismitteln, vgl. Ziff. 13.1 hiervor). Wenn er zu Fuss unterwegs sei, stelle sich ihm der Beschuldigte zudem in den Weg und dränge ihm ein Gespräch auf (pag. 78, Z. 162 f.). Den Vorfall vom 23. November 2012 beschrieb J.________ in zwei Einvernahmen übereinstimmend. Gleichbleibend erklärte er, wie er nach dem Hockeymatch am Bahnhof D.________ angekommen sei. Dann habe er seinen Vater gesehen, der auf ihn gewartet habe. Seine Mutter sei auch dort gewesen, um ihn abzuholen.