Dann habe es wegen eines Wochenendbesuchs und dessen Modalitäten (Nachholen von Besuchstagen; Treffen mit Freunden während den Besuchstagen) eine Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten gegeben (pag. 76, Z. 78 ff.; pag. 625, Z. 35 ff.; pag. 626, Z. 29 ff.). J.________ erwähnte sodann, wie ihm der Beschuldigte SMS geschrieben und ihn auf dem Mobiltelefon angerufen habe (pag. 77, Z. 113; pag. 77, Z. 120 ff.). J.________ schilderte gleichbleibend und wiederholt wie ihn der Beschuldigte abgepasst, ihn in der Schule oder im Musikunterricht aufgesucht, sich in die Autotür gestellt oder vor dem AD.________ (Geschäft) (direkt beim C.________weg) gewartet habe (pag. 76, Z. 103 ff.;