In diesem notierte sie, wann und wo sie auf den Beschuldigten traf und was dieser jeweils tat (pag. 59 ff.). Die Einträge im Stalking Tagebuch korrelieren mit den Aussagen von J.________ und E.________. Mit Blick auf die Glaubhaftigkeit dieser Aussagen (vgl. Ausführungen unter Ziff. 13.2 hiernach) hat die Kammer keine Zweifel an der Richtigkeit der Einträge im Stalking Tagebuch. Dem Tagebuch lassen sich insgesamt 53 Einträge entnehmen. Bei 20 Einträgen sind Situationen festgehalten, bei welchen sich der Beschuldigte in der Nähe von E.________ und J.________ aufhielt (Abwarten am Bahnhof D.________, vor dem Haus am C.________weg, vor der [Musik-]Schule von J.________;