und E.________ folglich zahlreiche Kontaktaufnahmen des Beschuldigten entnehmen. Es handelte sich um eine Vielzahl regelmässiger telefonischer und (gestützt auf die in den Nachrichten manifestierten Beobachtungen) persönlicher Kontakte sowie Kontaktversuche im Zeitraum zwischen Ende Oktober 2012 bis am 20. März 2013. Aus den Telefonauswertungen ergibt sich ferner ein grosses Ungleichgewicht und eine äusserst einseitige Kontaktaufnahme seitens des Beschuldigten. Weder J.________ noch E.________ schrieben dem Beschuldigten regelmässig zurück oder riefen diesen an.