und vom 5. Februar 3013, pag. 29). Des Weiteren lässt sich die Behauptung des Beschuldigten, er habe sich am 23. November 2012 nach dem Hockeymatch mit J.________ am Bahnhof D.________ verabredet, den Telefonkontakten nicht entnehmen. Vielmehr ist gestützt auf die Nachrichten erkennbar, dass der Beschuldigte zuerst am C.________weg war und dort im Briefkasten cr2 Dateien abholen wollte. Weil die Dateien offenbar nicht im Briefkasten waren, schrieb der Beschuldigte J.________ mehrfach und fragte ihn, wo er sei und was er in Bern mache. J.________ antwortete einzig knapp: «Hockeymatch».