lässt sich zudem entnehmen, dass der Beschuldigte wiederholt in der Nähe von J.________ war. Verschiedentlich bezog sich der Beschuldigte in den Nachrichten auf Beobachtungen, die er bei J.________ zu Hause oder in der Schule gemacht habe (J.________ sei nicht in der Schule gewesen; er sei am Mittag am C.________weg gewesen; ob jemand mit Brille in die Wohnung gekommen sei; ob J.________ in der unteren Wohnung gewesen sei; warum J.________ ständig in Begleitung sei; ob J.________ Besuch von einem Mann mit Helm erhalten habe; etc.). Die Nachrichten weisen zweifellos