sen wollte. Die Nachrichten an J.________ zeigen deutlich auf, dass der Beschuldigte über den Wunsch von J.________ in Kenntnis gesetzt wurde. Die Intensität sowie die zahlreichen einseitigen Kontakte (325 vs. 31) wiesen ferner deutlich auf diesen Willen von J.________ hin. Nur am 27. November 2012 ist eine Aufforderung von J.________ zu sehen, wonach der Beschuldigte um «halb 9» bei ihm erscheinen solle (pag. 35). Der Beschuldigte fragte ferner am 18. Dezember 2012 erneut bei J.________ nach, ob dieser die SMS von E.________, wonach er nicht mehr mit ihm telefonieren bzw. Gespräche führen wolle, bestätigen könne (pag. 33; vgl. die entsprechende Nachricht von E.___