Ab dem 25. Oktober 2012 ist der Telefonauswertung ein Konflikt zwischen dem Beschuldigten und J.________ zu entnehmen, aufgrund dessen sich der Beschuldigte bei J.________ entschuldigte und mehrfach um einen Anruf bat (pag. 39). Am 2. November 2012 ist sodann erstmals eine Nachricht ersichtlich, in welcher der Beschuldigte J.________ auf den Besuchstermin ansprach und fragte, ob ihm befohlen worden sei, nicht zu ihm zu kommen («Hat dir E.________ befohlen, nicht zu mir zu kommen?», 13.48 Uhr, pag. 39). Daraufhin sind gleichentags insgesamt fünf weitere Mitteilungen vorhanden, in welchen der Beschuldigte nachfragte, ob J.________ effektiv nicht zu ihm habe kommen wollen («J.________.