11. Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Die vorgeworfenen Begegnungen mit J.________ und E.________ bestritt der Beschuldigte mehrheitlich nicht. Er bestritt jedoch insbesondere, J.________ ohne Erlaubnis oder Notwendigkeit kontaktiert bzw. aufgesucht zu haben. Er sei nie darĂ¼ber informiert worden, dass J.________ nicht mehr zu ihm kommen wolle. Das Be-