_ zu klingeln, J.________ ausserhalb der Besuchsnachmittage auf dem Schulweg zu begleiten, vor der Schule abzuholen oder vor dem Schulhaus auf ihn zu warten sowie während der Besuchsnachmittage mit dem Mobiltelefon von J.________ E.________ zu kontaktieren. Als «Notfälle» wurde definiert: «Unfall, Krankheit, J.________ trifft nicht wie abgemacht bei A.________ zu Hause ein» (pag. 784 f.). Am 24. Januar 2013 meldete sich Rechtsanwältin I.________ im Auftrag von E.________ telefonisch bei der Polizei, weil der Beschuldigte dauernd und in unerwünschter Art und Weise Kontakt zu E.________ und J.________ suche.