7 Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 23. Januar 2020 fanden die Einvernahmen des Beschuldigten (pag. 1041 ff.), von E.________ (pag. 1029 ff.) und J.________ (pag. 1035 ff.) statt. Zudem stellte Rechtsanwalt B.________ die folgenden Beweisanträge (pag. 1049): 1. Es sei Herr K.________ von der Erziehungsberatung D.________ als Zeuge zu befragen. 2. Es sei Frau N.________, Sozialarbeiterin der KESB, als Zeugin zu befragen. 3. Es sei Herr L.________, damaliger Schulleiter des Gymnasiums D.________, als Zeuge zu befragen.