6 die Eingabe des Beschuldigten vom 25. Juli 2017 zu den Akten zu erkennen) wurden die Beweisanträge auf Edition der Verfahrensakten BJS 13 4393, BJS 13 5651 und BJS 13 4384 mit Beschluss vom 13. März 2018 abgewiesen. Die Eingabe des Beschuldigten vom 25. Juli 2017 wurde – ohne die eingereichten Beilagen (weil Teil der Verfahrensakten BJS 13 4393, BJS 13 5651 und BJS 13 4384) – zu den Akten erkannt. Der Antrag auf Entfernung des forensisch-psychiatrischen Gutachtens vom 20. August 2015 aus den Akten wurde abgewiesen (pag. 826 ff.).