804 ff.). Mit Schreiben vom 28. Juni 2017 teilte die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) mit, beim Verfahren BJS 13 4384 handle es sich um eine Anzeige des Beschuldigten gegen Q.________. Das Verfahren BJS 13 4393 werde gegen E.________ und BJS 13 5651 gegen die Polizisten P.________, R.________, S.________ (vermutlich S.________) sowie weitere unbekannte Personen geführt. Alle Verfahren seien auf Anzeige des Beschuldigten eröffnet worden. Dem Beschuldigten sei in Anwendung von Art. 110 Abs. 4 StPO Frist gesetzt worden, die Anzeigen zu verbessern, weil seine Eingaben teilweise unverständlich gewesen seien. Eine Befragung des Beschuldigten habe bislang