__ verfassten Berichtsrapport vom 25. März 2013 (pag. 775). Entsprechend ging die Kammer davon aus, dass die Anträge des Beschuldigten auf Einholen des Berichts von Polizist P.________ vom 25. März 2013 sowie des Beschlusses betreffend Alimentenbevorschussung vom 8. Oktober 2014 erledigt seien. Die vom Beschuldigten beantragten Zeugenbefragungen wurden abgewiesen sowie auf eine Sistierung des Verfahrens und Entfernung des forensischpsychiatrischen Gutachtens aus den Akten verzichtet (pag. 804 ff.).