Er reichte einen Auszug aus dem von Polizist P.________ verfassten Polizeirapport vom 5 25. März 2013 (S. 2), die Regelung des Besuchsrechts und der Kontakte zwischen ihm und J.________ vom 5. Juni 2009 sowie eine Kopie betreffend die Alimentenbevorschussung vom 8. Oktober 2014 ein (pag. 749 ff.). Mit Berufungserklärung vom 15. September 2016 stellte Fürsprecher G.________ die Beweisanträge, die Akten der Verfahren BJS 13 4393, BJS 13 5651 und BJS 13 4384 seien zu edieren. Zudem sei die Regelung des Besuchsrechts und der Kontakte zwischen dem Beschuldigten und J.________ vom 5. Juni 2009