Auf die vom Beschuldigten am 7. September 2018 dagegen erhobene Beschwerde in Strafsachen (pag. 922 ff.) trat das Bundesgericht mit Urteil 1B_413/2018 vom 14. September 2018 nicht ein (pag. 918 ff.). Mit Eingabe vom 29. Oktober 2018 stellte der Beschuldigte erneut einen Antrag auf Wechsel der amtlichen Verteidigung. Er erklärte, am 7. September 2018 wegen «Unterdrückung von Beweisen, Verstoss gegen die Standesregeln, Urkundenunterdrückung und Erstellen eines falschen Befundesۛ» eine Anzeige gegen Fürsprecher G.________ eingereicht zu haben (pag. 931 ff.; Kopie der Anzeige pag. 935 ff.). Fürsprecher G.__