1021 f.). Mit Verfügung vom 14. Januar 2020 wurden die Anträge auf Dispensation von der Verhandlung mit Ausnahme der jeweiligen Einvernahme sowie auf Vermeidung der Konfrontation mit dem Beschuldigten (soweit nötig) gutgeheissen. Vom Rückzug von E.________ und J.________ als Privatkläger sowie vom Verzicht auf die Teilnahme an der Hauptverhandlung durch Rechtsanwältin I.________ wurde Kenntnis genommen (pag. 1024 f.). Die Berufungsverhandlung fand am 23. Januar 2020 statt (pag. 1026 ff.). 3. Amtliche Verteidigung Der Beschuldigte beantragte mit Schreiben vom 28. Mai 2018 den Wechsel der amtlichen Verteidigung (pag. 850 ff.).