3 er u.a. sinngemäss die vollumfängliche Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil. Er stellte diverse Beweis- sowie prozessuale Anträge (vgl. diesbezüglich Ziff. 3 hiernach). Mit Verfügung vom 21. September 2016 wurde Fürsprecher G.________ mit Blick auf die vom Beschuldigten erfolgten Eingaben aufgefordert, den Umfang der Berufung anzugeben und mitzuteilen, ob an den zusätzlichen Anträgen des Beschuldigten festgehalten werde (pag. 789 f.). Fürsprecher G.__