2 2. Die Verfahrenskosten (Kosten in Bezug auf die Einstellung/Freispruch/Verfahren betreffend Schuldunfähigkeit), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3‘900.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 20‘877.05, insgesamt bestimmt auf CHF 24‘777.05, werden dem Kanton Bern auferlegt (Kosten ohne amtliche Verteidigung CHF 12‘476.50). […] VIII.