1394 ff.) und die dazugehörige Urteilsbegründung vom 15. August 2016 (pag. 1419 ff.) verwiesen. Der Beschuldigte ist israelischer Staatsangehöriger und hält sich seit 44 Jahren mehr oder weniger in der Schweiz auf, ohne allerdings über eine Aufenthaltstitel und einen festen Wohnsitz zu verfügen. Er wurde erstinstanzlich u.a. wegen gewerbsmässigen Diebstahls, SVG- und AuG-Delikten schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.