verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von insgesamt 709 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der Hälfte der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 3’000.00, ½ ausmachend CHF 1‘500.00. III. Die hälftigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘500.00 trägt der Staat. IV. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: