3.2. der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz 3.2.1. durch Führen eines Personenwagens ohne Führerausweis, mehrfach begangen in der Zeit vom 26.05.2014 bis 18.03.2015; 3.2.2. durch Missbräuchliches Verwenden von Kontrollschildern, mehrfach begangen und Führen eines Personenwagens ohne Fahrzeugausweis und ohne Haftpflichtversicherung, mehrfach begangen, in der Zeit vom 11.06.2014 bis 18.03.2015;