1.2. der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, angeblich begangen durch Aufnehmen bzw. Ausüben einer selbständigen Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, vom 26.05.2014 bis 18.03.2015; 1.3. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen durch Erwerb einer verbotenen Waffe in der Zeit vom 26.05.2014 bis 18.03.2015; 2. keine Verfahrenskosten ausgeschieden und keine Entschädigung ausgerichtet wurden; 3. A.________ schuldig erklärt wurde