V. Zivilpunkt Es wurde bereits erwähnt, dass der Zivilpunkt vom Berufungsführer nicht angefochten wurde und damit in Rechtskraft erwachsen ist. Diesbezüglich kann auf die Ausführungen der Vorinstanz (pag. 1445 f.; S. 27 f. der Entscheidbegründung) verwiesen werden. VI. Kosten und Entschädigung