11. Gesamtfreiheitsstrafe 11.1 Fazit Gesamtfreiheitsstrafe Nach Würdigung sämtlicher Tat- und Täterkomponenten gelangt die Kammer rechnerisch zu einer, zur Einsatzstrafe von 34 Monaten asperationsweise aufzurechnenden Freiheitsstrafe von 480 Strafeinheiten (360 Strafeinheiten für die Widerhandlungen gegen das SVG; 110 Strafeinheiten für die Widerhandlungen gegen das AuG und 10 Strafeinheiten für die Widerhandlung gegen das WG) und somit zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 50 Monaten, d.h. von 4 Jahren und zwei Monaten. Die Kammer liegt damit zwei Monate über der von der Vorinstanz veranschlagten Gesamtfreiheitsstrafe.