Vorliegend ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das Alter des Berufungsführers mit knapp 63 Jahren höchstens in Kombination mit einer sich schwer auswirkenden Krankheit zu einer erhöhten Strafempfindlichkeit führen könnte. Dem medizinischen Bericht lässt sich indessen entnehmen, dass sich der Patient zum Zeitpunkt der Untersuchung in einem guten Allgemeinzustand befand. Zur weiteren Abklärung wurde eine Koloskopie empfohlen. Weitere akute Behandlungen waren sodann nicht indiziert, sondern es wurde eine Re-Evaluation in einem Jahr (also für 2016) vorgesehen (pag.