10. Allgemeine Täterkomponenten An dieser Stelle sind nun noch allfällige allgemeine Täterkomponenten zu berücksichtigen, die sich allgemein auf die Gesamtstrafe auswirken können. Dies trifft insbesondere auf die vom Berufungsführer geltend gemachte erhöhte Strafempfindlichkeit zu: Dem im Rahmen der Berufungsverhandlung zu den Akten erkannten Bericht der BB.________Klinik vom 7. Dezember 2015 (pag. 1538 ff.) lässt sich entnehmen, dass beim Berufungsführer eine Chronische Hepatitis C, Genotyp 3A diagnostiziert wurde.