9.1.4 Fazit Für die Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sind somit total 360 Strafeinheiten aufzurechnen. 9.2 Widerhandlungen gegen das AuG 9.2.1 Rechtswidrige Einreise Die VBRS-Richtlinien sehen für die Einreise ohne gültiges Ausweispapier und/oder ohne Visum 10 – 30 Strafeinheiten und für die Einreise trotz fremdenpolizeilicher Fernhaltemassnahme 40 – 90 Strafeinheiten als Sanktion vor (VBRS-Richtlinien S. 26). Der Berufungsführer reiste am 26. Mai 2014 ohne Visum und trotz gültigem Einreiseverbot in die Schweiz ein.