Die VBRS-Richtlinien sehen für das Fehlverhalten eine Strafe ab 12 Strafeinheiten, verbunden mit einer Verbindungsbusse von mindestens CHF 200.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 8). Der Berufungsführer fuhr vier verschiedene Fahrzeuge, die allesamt nicht über Versicherungsschutz verfügten, was sich in Relation zum Referenzsachverhalt straferhöhend auszuwirken hat. Wiederum ist ihm auch die Intensität der Verwendung straferhöhend anzulasten (dazu bereits bei «Führen eines Personenwagens