17 Gemäss den VBRS-Richtlinien wird die widerrechtliche Aneignung von Kontrollschildern mit einer Strafe ab 12 Strafeinheiten und einer Verbindungsbusse von mindestens CHF 200.00 sanktioniert (VBRS-Richtlinien, S. 9). Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, ist mit Blick auf die Tatkomponenten erschwerend zu berücksichtigen, dass sich der Beschuldigte gezielt auf die Suche nach Schildern gemacht hat und zum Zeitpunkt der Aneignung wusste, dass er diese im Rahmen der Deliktsbegehung verwenden würde (pag. 215 Z. 56 ff.).