Dies wirkt sich im Umfang von 40 Strafeinheiten straferhöhend aus. Fazit Daraus ergibt sich für das «Führen eines Personenwagens ohne Führerausweis» eine Strafe von 240 Strafeinheiten. Asperationsweise werden zwei Drittel – also 160 Strafeinheiten – aufgerechnet. 9.1.2 Missbräuchliche Verwendung und widerrechtliches Aneignen von Kontrollschildern Der Strafrahmen reicht sowohl für die widerrechtliche Aneignung wie auch für die missbräuchliche Verwendung der Kontrollschilder von 1 Tagessatz Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Widerrechtliches Aneignen von Kontrollschildern