9.1 Widerhandlungen gegen das SVG 9.1.1 Führen eines Personenwagens ohne Führerausweis Das «Führen eines Personenwagens ohne Führerausweis» wird nach Art. 95 Abs. 1 SVG mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft. In den VBRS-Richtlinien (S. 8 f.) ist eine Strafe von mindestens 18 Strafeinheiten bei einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 vorgesehen. Tatkomponenten Die Vorinstanz ging aufgrund der langen Deliktsdauer und der grossen Zahl einzelner Fahrten von einem schweren Tatverschulden aus und erachtete eine Aufrechnung von 260 Strafeinheiten als angemessen.