Darin werden Referenzsachverhalte abgebildet, welche einen Normalfall beschreiben, mit welchem der konkret zu beurteilende Sachverhalt verglichen werden kann. Es handelt sich dabei aber nicht etwa um einen Bussentarif wie z.B. in der Ordnungsbussenverordnung. Prinzipiell sollte das Gericht bei der Strafzumessung von den Richtlinien ausgehen, aber daneben alle relevanten Tatumstände berücksichtigen. Es ist frei, von den Richtlinien abzuweichen, sollte dies aber nur tun, wenn es dafür zwingende objektive oder subjektive Gründe gibt. 9.1 Widerhandlungen gegen das SVG 9.1.1 Führen eines Personenwagens ohne Führerausweis