In den im Strafregisterauszug vom 8. Februar 2017 noch verzeichneten Urteilen wurde der Berufungsführer u.a. wegen Diebstählen, SVG- und AuG-Delikten zu folgenden unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt: - 20. Oktober 2006: 7 Monate Gefängnis - 18. Dezember 2008: 12 Monate Freiheitsstrafe - 08. Dezember 2011: 24 Monate Freiheitsstrafe - 14. November 2013: 165 Tage Freiheitsstrafe Er liess sich weder von diesen – praktisch ausnahmslos voll verbüssten – Freiheitsstrafen noch von den mehrfachen Wegweisungen und Einreiseverboten beeindrucken und delinquierte in der Vergangenheit immer wieder in gleicher Art und Weise.