Unter Beachtung der leicht negativ ins Gewicht fallenden Täterkomponente (einschlägige Vorstrafe) erkannte sie auf eine Einsatzstrafe von 36 Monaten. - Fünf gewerbs- und bandenmässige sowie 29 gewerbsmässige (teilweise versuchte) Diebstähle hatte die Kammer im Verfahren SK 16 190 zu beurteilen. Der Täter bzw. die Täter agierten jeweils am helllichten Tag und bedienten sich einer raffinierten Vorgehensweise, was sich zusammen mit der grossen Anzahl der Delikte erschwerend auswirkte.