12 der Anklageerhebung» zurückgegriffen. Diese sieht die Anklageerhebung an ein Kollegialgericht mit zwei Laienrichtern (was mit Blick auf Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO einer zu beantragenden Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren gleichkommt) vor, wenn der Deliktsbetrag bei einem mit Freiheitsstrafe ohne besondere Mindestdauer bedrohten Vermögensdelikt mindestens CHF 300‘000 beträgt (Ziff. 3.1 lit. b i.V.m.