8. Einsatzstrafe gewerbsmässiger Diebstahl / mehrfache Sachbeschädigungen Um einen Ausgangspunkt für die Strafzumessung beim (gewerbsmässigen) Betrug/Diebstahl zu erhalten, hat die Kammer in der Vergangenheit etwa auf die Weisung der Generalstaatsanwaltschaft vom 25. November 2010 «Ausschluss des Strafbefehlsverfahrens, Anklageerhebung und Bezeichnung des Spruchkörpers bei