2.4. Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen durch Besitz und Tragen einer verbotenen Waffe, begangen in der Zeit vom 26.05.2014 bis 18.03.2015; 8 2.5. Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, mehrfach begangen gemäss Ziffer 5.1 - 5.2 des Urteilsdispositivs; 3. A.________ verurteilt worden ist 3.1. zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total Fr. 300.00;