Stv. Generalstaatsanwalt BC.________ beantragte für die Generalstaatsanwaltschaft (pag. 1562 f.): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht) vom 30. Juni 2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ freigesprochen worden ist gemäss Ziffer I 1.-3. des Urteilsdispositivs ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. A.________ schuldig gesprochen worden ist gemäss Ziffer II des Urteilsdisposittivs wegen