2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens des Berufungsführers mit Eingabe vom 1. Juli 2016 fristgemäss Berufung an (pag. 1407). Die schriftliche Urteilsbegründung der Vorinstanz datiert vom 15. August 2016 (pag. 1419 ff.). Sie wurde den Parteien am 17. August 2016 (pag. 1456 ff.) zugestellt. Am 6. September 2016 reichte der Berufungsführer form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 1465 f.). Darin beschränkte er die Berufung auf «die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren (Ziff. II/1 der Verurteilung)» und beantragte eine Freiheitsstrafe von maximal 36 Monaten.