__ sowie am 09. Dezember 2014 zwischen 14:00 und 16:00 Uhr in J.________. Weiter sprach es den Berufungsführer frei von den Anschuldigungen der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005 (Ausländergesetz, AuG;