V. Widerruf Der Beschuldigte wurde am 23. März 2012 von der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland wegen Veruntreuung und Betrug zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 100.00 und zu einer Verbindungsbusse von CHF 4‘500.00 verurteilt. Die Probezeit wurde auf drei Jahre festgesetzt und ist am 23. März 2015 abgelaufen (pag.