7 nach Beginn des Arbeitsverhältnisses am 19. November 2014 statt, also zu einem Zeitpunkt, in dem der Beschuldigte F.________ noch kaum kannte. Kommt hinzu, dass auch kein Vorstellungsgespräch stattfand oder Referenzen überprüft wurden und der Beschuldigte F.________ lediglich auf Empfehlung hin ohne weitere Abklärungen anstellte (vgl. pag.