10.2 Subjektiver Tatbestand Weiter ist zu prüfen, ob der Beschuldigte den subjektiven Tatbestand erfüllt bzw. fahrlässig gehandelt hat. In der Literatur wird einhellig die Meinung vertreten, dass der Arbeitgeber, der einem Angestellten das Geschäftsauto überlässt, Einsicht in den Führerausweis verlangen muss. Bei Angestellten genügt eine einmalige Kontrolle vor der ersten Fahrt, bei späteren Fahrten muss der Führerausweis nur kontrolliert werden, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass dem betreffenden Angestellten der Ausweis entzogen worden sein könnte (ADRIAN BUSS- MANN, a.a.O., N 69 zu Art. 95; HANS GIGER, a.a.