ein Fahrzeug und ein Zimmer benötige (pag. 24). Ohne Fahrzeug war das Restaurant, in dem F.________ tätig war, denn auch nicht sinnvoll erreichbar (pag. 25). Daraus ergibt sich, dass es F.________ nicht möglich gewesen wäre, seine Erwerbstätigkeit für den Beschuldigten auszuüben, wenn ihm kein Fahrzeug zur Verfügung gestanden wäre. Dies stellte schlussendlich der Grund dafür dar, weswegen das Fahrzeug auch durch den Arbeitgeber, also die E.________GmbH, gemietet wurde.