_ selbst vorgenommen. Die durch die Miete des Fahrzeugs entstandenen Kosten konnten auf diese Weise vollumfänglich der E.________GmbH belastet und buchhalterisch verbucht werden. Zwar wurde das Fahrzeug für F.________ gemietet, welcher das Fahrzeug ohne Einschränkungen benutzen durfte. Die GmbH und damit auch der Beschuldigte profitierten jedoch insofern von diesem Vorgehen, als F.________ das Fahrzeug geschäftlich nutzen konnte bzw. musste, um seinen Arbeitsweg zurückzulegen und geschäftliche Arbeiten zu erledigen (vgl. pag. 25 und 44). Der Beschuldigte hat zudem dargelegt, dass ihm durch die Vermittlung gesagt worden sei, dass F.________ ein Fahrzeug und ein Zimmer benötige (pag.