_ war nicht im Besitze eines gültigen Führerausweises (Entzug). Aus diesem Sachverhalt resultiert der Vorwurf der Verkehrsregelverletzung durch Überlassen eines Motorfahrzeugs an einen Führer ohne Ausweis gemäss Art. 95 Abs. 2 Bst. e des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01).