6. Vorwurf gemäss Strafbefehl (Anklage) Gemäss Strafbefehl vom 19. Januar 2016 (pag. 78), der vorliegend als Anklage dient, mietete der Beschuldigte als Fahrzeugverantwortlicher der E.________GmbH für den Angestellten F.________ bei der G.________Garage in H.________ einen Personenwagen KIA Cerato mit dem Kennzeichen BE ________ und liess F.________ damit fahren, ohne dessen Fahrberechtigung zu überprüfen. F.________ war nicht im Besitze eines gültigen Führerausweises (Entzug).