3. Es sei unter Aufhebung des Urteils PEN 16 211/212 des Regionalgerichts Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin D.________, vom 30. Mai 2016, Dispositiv Ziff. II. dahingehend abzuändern, dass „Das Widerrufsverfahren wird eingestellt“. Die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 300.00 trägt der Kanton.