Dem Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft wurde die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt. Der Verteidigung wurde auf Grund eines Fehlers die schriftliche Urteilsbegründung jedoch erst nachträglich mit Verfügung vom 20. September 2016 zugestellt, weshalb die Frist zur Einreichung einer schriftlichen Berufungserklärung erst am 20. September 2016 zu laufen begann (pag. 148). Die Verteidigung erklärte mit Eingabe vom 30. September 2016 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag.